Dokumentation 4 Miese-Justiz

Der zweite Strafbefehl

Le deuxième ordre de pénalité


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Man kann es ja mal versuchen, wobei ich mir nicht darüber im klaren bin, wer diese erneute Strafanzeige für eine Satire - diesmal als Verleumdung ausgelegt - angezettelt hat: Entweder diese nach meinem Empfinden (und nach BVerG-Urteil genehmigte Bezeichnung) wunderbaren Winkeladvokaten, die es gewaltig wurmt, immer noch als dümmliche Anwälte (Meinungsäußerung) im Focus der Öffentlichkeit zu stehen. Schliesslich hat unsere Haupt-Homepage inzwischen rund 19.000 Besucher gehabt! Und Bruckmann/Germer/Scholten aus Dinslaken einen hohen Bekanntheitsgrad!


Oder hat sich die Staatsanwaltschaft Duisburg hinter der Kanzlei versteckt, weil sie selbst so dumm dasteht? Und brauchte jemand, der eine erneute Anzeige formulierte? Und dann war es auch vollkom-men egal, was ich als Widerspruch gegen den Strafbefehl formuliert hätte - das Ergebnis stand ja schon vorher fest. Und das beleidigte Amtsgericht Oberhausen spielt voller Begeisterung mit….


Die kriegen es einfach nicht gebacken, dass ein - weitgehend einzelner einer ganzen Staatsanwaltschaft für ihre kriminellen Verhaltensweisen in den Hintern tritt! Und sie jetzt richtig gepackt hat: Die dämlichen, gut dokumentierten Fehler bei dem Diebstahl und der Verhinderung meiner Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg ziehen gerade die ganze Aufmerksamktei aus Politik und Medien auf sich - herrlich. Nur schlimm, dass man dafür ausgerechnet unseren europäischen Freund Frankreich benutzt hat!!!


Hier nachstehend noch einmal die Links - und ich werden einen Teufel tun und den Award von der Homepage runter nehmen!


Für unsere etwas rustikale Ausdrucksweise müssen wir uns bei der Leserschaft entschuldigen - nicht aber bei denen, die gemeint sind. Wir bemühen uns ja immer um eine gepflegte Ausdrucksweise. Wie schon mal geschrieben: Selbst Goethe hätte von uns lernen können! Aber der hat ja selbst auch gerne mal rhetorisch kräftig hingelangt. Insofern sind wir in guter Gesellschaft!

Bei dem ersten Strafbefehl ging es um die Bewertung einer Satire als angebliche Beleidigung gegen Germer. Text darüber ist ja unter Dokumentation 1 bei Miese-Justiz nachlesbar.


Hier der Award noch einmal.


Dümmlicherweise haben Staatsanwaltschaft und Gericht ja gar nicht registriert, dass ich nur Fragen gestellt habe! Und bisher ist auch nicht beantwortet, ob es die Hauskatze oder der Stoff-Teddy in die Waschmaschine geschafft haben. Und auch nicht, ob das Bettnässen beim Anwalt Gerber aus Dinslaken aufgehört hat?

Aber vielleicht kann ja mal jemand aus unserer Leserschaft bei ihm anfragen?


Es gab also die zweite Strafanzeige, diesmal wg. angeblicher Verleumdung,  von den komischen Anwälten. Oder vielleicht auch von der komischen Staatsanwaltschaft? Man weis nicht so genau…..Wie das zu bewerten ist aus meiner Sicht - und noch etliche andere Schmankerl der regionalen Justiz - habe ich dem NRW-Justizminister Biesenbach per Einschreiben vom 26.02.21 mitgeteilt. Aus Fairnessgründen auch das AG Oberhausen in Kopie mitlesen lassen. Ich kann es mir leisten, fair zu sein: Die fallen sowieso ständig mit allem, was sie versuchen, wieder auf die Nase. Warum? Weil ich mir nichts zuschulden habe kommen lassen - und Notwehr ist ja wohl erlaubt. Dass die sich dabei den Tritt in den Hintern einfangen, ist gewünschter Effekt. Brief an Biesenbach folgt im weiteren Verlauf..

Es gab eine Vorladung bei der (wirklich!) netten Polizei in Oberhausen, da wurde das dann noch einmal alles vorgelesen - und daraufhin habe ich geantwortet:

MJ-Dokumentation 4, Strafbefehl 2. Seite 2

K O N T R A

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Diese Doku. ist deshalb in Teilen auf französisch, weil sie

Bestandteil der grossen Doku. an die französische Justiz ist.

Ach ja - die von mir so geschätzte Polizei in OB hat es nicht für nötig gehalten, auf diese Anzeige einzugehen oder gar Ermittlungen aufzunehmen! Später hier gezeigte Dokumente zeigen, dass ich das angemahnt habe - leider wieder ohne irgendeine Reaktion!


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